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Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker sind natürliche Personen, die auf

- technischen
- naturwissenschaftlichen
- montanistischen Fachgebieten oder
- Fachgebieten der Bodenkultur


Die Einteilung der Ziviltechniker erfolgt in
ARCHITEKTEN und INGENIEURKONSULENTEN


Aufgaben:

Ziviltechniker treten am gesamten, von ihrer Befugnis abgedeckten Fachgebiet als
  - Planer
  - Berater
  - Prüfer/Gutachter
  - Aufsichts- und Überwachungsorgane
  - Treuhänder
auf und dürfen den Auftraggeber berufsmäßig vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörde vertreten.


Ziviltechniker sind mit „öffentlichen Glauben“ versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.


Architekten gestalten das Lebensumfeld der Menschen ganz wesentlich mit und tragen damit sehr viel für das Wohlbefinden der Menschen bei.
Der Städtebau und die Raumplanung, der gesamte Hochbau und die Gestaltung von Innenräumen liegen in der Verantwortung von Architekten.


Der Architekt ist den Ansprüchen der Baukunst verpflichtet und sieht seine Aufgabe darin, auf die von der Gesellschaft gestellten Gestaltungsaufgaben zeitgemäße städtebauliche und baukünstlerische Antworten zu finden.


Entwurf und Planung sind komplexe Aufgaben und müssen den hohen Anforderungen der technischen Wissenschaften genügen.
Der Architekt hat den nötigen Überblick und löst diese Aufgabe gemeinsam mit den Ziviltechnikern aus anderen Bereichen.


Planung und Durchführung sind eng vernetzte Teile des Planungsprozesses, dessen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte die Architekten koordinieren.
Planungs- und Baumanagement sind Voraussetzungen für die effektive Abwicklung der Bauvorhaben.
Der Architekt liefert damit auch die Grundlage für eine langfristige Wirtschaftlichkeit.

Architekten, als freie und unabhängige Ziviltechniker, vertreten die Anliegen der Bauherren und Auftraggeber in allen Phasen des Planungsprozesses, auf der Grundlage ihrer ethischen und künstlerischen Position, sowie der geltenden Gesetze.